Autorin: Heike Jurgschat-Geer
Machen Sie sich ein Bild zum aktuellen Stand der Entwicklung!
Sie erfahren in diesem Blogbeitrag
- Wie die Anforderungen an den Datenschutz gewährleistet werden sollen
- Wann Videobegutachtungen nicht durchgeführt werden sollen
- Welche Vorbereitungen die Begutachtungsqualität stärken
Mit dem Digitalgesetz und den aktualisierten Begutachtungsrichtlinien des Medizinischen Dienstes wurde der Weg für die Videobegutachtung frei gemacht. Damit stehen vier Alternativen für die Pflegebegutachtungen zur Verfügung:
- Der Hausbesuch
- Das Telefoninterview
- Das Videointerview
- Nach Aktenlage (in Ausnahmefällen)
Die Medizinischen Dienste begrüßen die Videobegutachtung und sehen sie als eine Entlastung, um die steigende Anzahl der Begutachtung besser bewältigen zu können. Aktuell wird ein Projekt durchgeführt, das untersucht, welche Voraussetzungen erforderlich sind. Ergebnisse können im Jahr 2026 erwartet werden.
Datensicherheit wird großgeschrieben
Die Videobegutachtung stellt spezielle Anforderungen an die Datensicherheit und den Datenschutz. Der GKV-Spitzenverband definiert in Rücksprache mit den zuständigen Behörden für Datensicherheit und Datenschutz die technischen Anforderungen für die Videosysteme. Er führt ein Verzeichnis der Videodienstanbieter auf seiner Website. Die Zulassung der Videodienste ist nach Berufsgruppen differenziert, allerdings fehlt die Berufsgruppe der Pflegefachpersonen noch in dem aktuellen Verzeichnis. Ein Anwendungsbeispiel, das bereits in der Begutachtung genutzt wird, ist „Connect basis“ bzw. „Connect plus“ der Firma RED Medical. Wenn die technischen Voraussetzungen einer Internetanbindung und der Hardware wie Tablet oder Mobiltelefon vorhanden sind, zeige sich die Anwendung als sehr einfach und benutzerfreundlich, urteilt die erfahrene Pflegesachverständige Petra Ertelt.
Erstbegutachtungen sind von (Video)telefonie ausgeschlossen

Eine Videobegutachtung setzt voraus, dass die antragstellende Person bzw. ihre Stellvertretung zustimmen und diese grundsätzlich technisch möglich ist. Darüber hinaus gibt es rechtlich geregelte Einschränkungen, die sowohl für das Telefoninterview wie auch für die Videobegutachtung gelten.
Gerlinde Winter zeigt in der Infographik auf, in welchen Fällen eine Fernbegutachtung mit Hilfe von Telefon oder Video ausgeschlossen ist.
Bei Kindern und Erstbegutachtungen kann also keine Video- oder Telefonbegutachtung eingesetzt werden. Hier bleibt die persönliche Begutachtung im häuslichen Umfeld die Regel.
Bei Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen ist eine Videobegutachtung nur möglich, wenn die Pflegeperson vor Ort ist und unterstützen kann.
Natürlich ist für die Videobegutachtung nur die Technik eines speziell dafür zertifizierten Anbieters zu nutzen, weil die gesundheitsbezogenen Informationen besonders geschützt werden müssen.
Insbesondere die Videobegutachtung in der häuslichen Umgebung muss wohl überlegt sein, da die Wohnumgebungen und Lebenssituationen sehr unterschiedlich sein können.
Vorbereitung ist das halbe Leben

Barbara Nieskens ist seit einigen Jahren als kommunale Pflegesachverständige Ansprechpartnerin für Menschen mit Pflegebedarf und ihre pflegenden Angehörige in Grevenbroich. Sie empfiehlt den Bürgern eine Videobegutachtung gut vorzubereiten und hat ihre Praxistipps in einer kleinen Checkliste zusammengefasst.
Neben der Technik sollten im Vorfeld auch Fragen, Informationen und Unterlagen vorbereitet werden. Das Suchen nach Unterlagen ist während einer Begutachtung per Telefon oder Videotelefonie besonders unglücklich und kann den Verlauf doch sehr stören.
Insbesondere für Pflegebedürftige, die in Pflegeheimen leben, kann die Videobegutachtung eine sehr gute Alternative zum Telefoninterview und dem Hausbesuch sein.
Damit ein möglichst effizienter Ablauf für alle Beteiligten gesichert ist, können die Altenheime im Vorfeld einige Vorbereitungen treffen. Da ist zunächst die Frage der technischen Ausstattung zu klären und dann – und das scheint mir das Wichtigste zu sein – ist zu prüfen, ob diese Begutachtungsform für die pflegebedürftige Person geeignet ist.
Christine Weishaupt, Pflegedienstleitung und Pflegesachverständige, sieht auch einen großen Schulungsbedarf bei den Pflegefachpersonen, damit die Chancen der Digitalisierung optimal genutzt werden können.
Mein Fazit
Wie sich die Qualität der Videobegutachtungen im Vergleich zu den Hausbesuchen darstellt, bleibt abzuwarten. Eine gute Vorbereitung kann aber sicher dazu beitragen, dass die Pflegebedürftigkeit korrekt eingeschätzt und der Pflegegrad richtig ermittelt wird. Inzwischen klopft durch die Entwicklung der künstlichen Intelligenz eine teil-automatisierte Begutachtung an die Tür. Unter anderem Christian Kolb arbeitet gemeinsam mit den Medizinischen Diensten mit Hochdruck daran. Damit wird schon bald ein neues Level der Digitalisierung erreicht werden.
Quellen, vertiefende Informationen und Stimmen zum Thema
Diskussionen auf LinkedIn
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Studien und Richtlinien
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Bild Videokonferenz: Pixabay, Vika Glitter

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